Karin Hampe in PferdeRECHT

Mediation bei Pferderechtlichen Problemen
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Karin Hampe in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung

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7. Deutscher Pferderechtstag

Auch am 11. März 2011 in Münster ging es wieder sehr interessant zu beim diesjährigen Deutschen Pferderechtstag.

Themenschwerpunkt war diesmal Versicherungsrecht rund um Schäden durch das Pferd und Schäden am Pferd.

Es wurden von Versicherungsexperten insbesondere die Obhutschäden -  betreff Risiko Pensionstierhaltung - dargestellt. Hier wurde einmal unterschieden zwischen Schäden durch die Tiere und Schäden an den Tieren. Durch eindrucksvolles Fotomaterial wurden den Teilnehmern die diversen Fallbeispiele bildhaft dargestellt. Im Hinblick auf die Obhutschäden wurde der Verwahrungsvertrag/Einstellungsvertrag angesprochen. Dabei wurde unterschieden im Hinblick auf Unterbringung, Fütterung, Tränkung etc.  Bei der Unterbringung der Tiere wurde einerseits auf die Stallunterbringung Bezug genommen und andererseits auch die Anforderungen der Weideunterbringung vorgetragen. Hierbei haben die Teilnehmer Bildmaterial zu Gesicht bekommen, auf dem zu sehen war, was Pferde durch unzureichende Einzäunungen erlitten haben. Es wurde aus Sicht der Versicherung Wert darauf gelegt, dass die Einzäunung ausbruchsicher, gut sichtbar und Respekt einflößend für die Pferde sein müsste. Es wurden mangelhafte Weidezäune und Vorrichtungen dargestellt. Auch die Schäden durch Ausbruch von Pferden an Pkws wurden angesprochen. Es wurde insgesamt deutlich, dass eine erhebliche Gefahr von Pferden ausgeht, wenn diese nicht ordnungsgemäß eingezäunt oder in Ställen untergebracht werden. Insbesondere wurde noch einmal ganz deutlich darauf hingewiesen, wie wichtig es für den Pferdehalter ist, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben und worauf der Versicherungsnehmer im Einzelnen bezüglich der Vertragsklauseln zu achten habe.

In diesem Zusammenhang wurden auch noch einmal Fragen zur Unbrauchbarkeits-  und Lebensversicherung von Pferden behandelt.
Aus Anlass der neuesten Bundesgerichtshof-Entscheidung aus dem Januar 2011 zur Haftung bei einem Springturnier hat sich der Veranstalter mit Fragen und Problemen der Pferdesport-Veranstaltungen (Turnieren etc.) beschäftigt. Auch hier wurde deutlich, dass der Veranstalter im Pferdesport entsprechende Versicherungen unbedingt abschließen sollte. Die Teilnehmer wurden für die diversen Sportunfälle sensibilisiert, die bei derartigen Events entstehen können. Angefangen von Schädigungen von Zuschauern, über Sportler und Pferdematerial. In diesem Zusammenhang wurden die Sicherungsmaßnahmen bei Events in den Fokus genommen. Hierzu wurden etliche Gerichtsentscheidungen zur Haftung im Reitsport bei Events und Veranstaltungen besprochen.

Summa summarum war dieser 7. Pferderechtstag in Münster erfolgreich. Jeder interessierte Anwalt, Tierarzt, Pferdeeinsteller, Halter konnte Spezialwissen erwerben und mit nach Hause in die Praxis nehmen.

6. Deutscher Pferderechtstag 2010 in München
Diesmal fand der Pferderechtstag in der Klinik für Pferde der Ludwig Maximilian Universität in München statt. Wir Pferderechtsinteressierte fanden uns im Hörsaal der Uni ein; das Gefühl, Student zu sein kam, wieder auf.
Bei diesem Pferderechtstag sollte insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Veterinärmedizinern im Vordergrund stehen.
Schwerpunkt war die Ankaufsuntersuchung von Pferden. Hier wurde aufgezeigt, was die verschiedenen Untersuchungen leisten können und was nicht. Z.B. können ohne eine Urinprobe Entzündungshemmer und/oder Schmerzmittel nicht nachgewiesen werden. Dann kann aber auch eine Beugeprobe die bestehende Lahmheit des Pferdes nicht aufdecken.
Insbesondere Prof. Dr. med. vet. Hartmut Gerhards –LMU München- ( vormals an der Tierärztlichen Hochschule Hannover tätig) veranschaulichte mit seinem Mitarbeiterteam praxisnah seine Arbeit am Pferd.
U.a. wurde auch die Problematik der Röntgenuntersuchung dargestellt. Der Röntgenleitfaden in überarbeiteter Fassung 2007 beinhaltet einheitliche Empfehlungen für Tierärzte zur Beurteilung von röntgenologischen Befunden. Es wurde deutlich, dass nur ein versierter Tierarzt zur Ankaufsuntersuchung beauftragt und das Ergebnis unbedingt Vertragsbestandteil für beide Kaufvertragsparteien werden sollte.
Insgesamt war es ein anderer aber sehr aufschlussreicher Pferderechtstag in München.

5. Deutscher Pferderechtstag 2009 in Verden
Diesmal wurde zur Jubiläumsveranstaltung in Verden an der Aller, der Pferdestadt der Hannoverschen Pferdezucht eingeladen. Uns erwartete diesmal vorab ein Showprogramm der besonderen Art und Güte. Der Hannoveraner Verband e.V. präsentierte seine umfangreiche Arbeit mit den Auktionspferden sehr anschaulich in der Festhalle. Dieses war ein großer Erfolg für den Verband.
Am folgenden Tag ging es u.a. rund um den Pferdekaufvertrag  sowie des Einstellungsvertrages.
Das Thema DOPING wurde nicht unter den Teppich gekehrt, sondern offen angesprochen.
Auch das Thema  ,,der Pferdebetrieb in der Krise“  wurde mit insolvenzrechtlichen Vorschriften auf den neuesten Stand gebracht.
Alles im allen eine wieder sehr gelungene Veranstaltung!

4. Deutscher Pferderechtstag 2008 in Dortmund – Nachlese
Der seit 2005 jährlich stattfindende Pferderechtstag ist für Deutschlands Pferderechtsanwälte ein zentraler Treffpunkt. Er gilt als führende interdisziplinäre Fach- und Fortbildungsveranstaltung für Pferdejuristen, aber auch für Fachexperten aus Verbänden und Verwaltung, die sich engagiert und qualifiziert weiterbilden zum Nutzen ihrer Mandanten und Kunden.

Zu den Höhepunkten der diesjährigen Veranstaltung gehörte zweifelsohne der von allen Teilnehmenden mit Spannung erwarteten Vortrag des Vorsitzenden Richters des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Wolfgang Ball. Dessen Senat, u.a. zuständig für die Grundsatzurteile zum Pferdekaufrecht, hatte über die Frage zu entscheiden, ob ein sechs Monate altes Fohlen »gebraucht« im Sinne der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Verbrauchsgüterkauf sei und mithin die zweijährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Käufers auf ein Jahr abgekürzt werden könne (BGH VIII ZR 3/06): Eine gewiss nicht alltägliche und aus juristischer Sicht hochinteressante Frage, die die rund 160 Besucherinnen und Besucher des Pferderechtstages sehr intensiv diskutierten.

 

 

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